Für Privatversicherte:

Die Abrechnungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Inwieweit diese Abrechnungen erstattet werden, richtet sich nach Ihrem jeweiligen individuellen Versicherungsvertrag.

 

Für gesetzlich Versicherte:

Hier gibt es in der Regel keine  Möglichkeit der Kostenerstattung nach der GebüH.  Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen, welche einen Großteil der Behandlung übernehmen sollte. Zunehmend übernehmen auch gesetzliche Versicherer einen begrenzten Anteil der Rechnung bis zu einer gewissen Höhe im Jahr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, ob das für Sie zutrifft.

 

Selbstzahler:

Sollten Sie über keine Zusatzversicherung verfügen, so gilt ein Stundenhonorar zwischen 60 und 75 € - je nach Behandlung, Arbeitsmaterial und Aufwand.

 

Für Hausbesuche fallen Anfahrtskosten zwischen 5 - 10 € an.

 

 

Absage von Behandlungsterminen:

Eine Absage fest vereinbarter Behandlungstermine kann kostenfrei bis 3 Tage vorher erfolgen.

Bei verspäteter Absage (bis 1 Tag vorher) fällt ein Ausgleichshonorar in Höhe von 25 € an. Bei Stornierung am Behandlungstag oder "vergessenem Termin" wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € berechnet.